Eine energetische Sanierung umfasst Dämmung der Gebäudehülle, Fenster- und Türentausch, Optimierung der Heiztechnik und bei dichter Hülle eine Lüftung. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst die Hülle, dann die Technik. Für die Förderung gilt eine harte Regel, nämlich Antrag vor Auftragsvergabe. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.
Der häufigste Fehler bei energetischen Maßnahmen ist, sie einzeln zu betrachten. Neue dichte Fenster in einem Haus mit ungedämmter Außenwand verlagern das Problem nur. Die Feuchtigkeit, die vorher durch undichte Fugen abgezogen ist, schlägt sich danach an der kältesten Stelle im Raum nieder, und das ist die Wand hinter dem Schrank.
Deshalb geht es bei uns zuerst um die Hülle und erst danach um die Technik. Eine Heizung, die auf ein ungedämmtes Haus ausgelegt wurde, ist nach der Dämmung zu groß und läuft schlecht. Umgekehrt bringt eine neue Heizung im ungedämmten Haus nur einen Bruchteil dessen, was möglich wäre.
Und dann ist da die Förderung. Sie ist der Teil, an dem die meisten Vorhaben scheitern, und zwar nicht an der Technik, sondern an der Reihenfolge. Der Antrag gehört vor die Auftragsvergabe, ohne Ausnahme.
Maßnahmen, die wir ausführen
Fassadendämmung
Wärmedämmverbundsystem auf der Außenwand, sinnvollerweise zusammen mit einer ohnehin anstehenden Fassadensanierung.
Dämmung der obersten Geschossdecke
Die Maßnahme mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung, oft an einem Tag erledigt.
Kellerdecke dämmen
Wirkt gegen kalte Fußböden im Erdgeschoss und ist von unten meist einfach zugänglich.
Fenster und Außentüren
Tausch gegen dreifach verglaste Elemente oder Aufarbeitung vorhandener Kastenfenster, wenn der Bestand es hergibt.
Heiztechnik
Optimierung, hydraulischer Abgleich und Anpassung der Heizflächen. Bei Erneuerung planen wir die Anlage auf den Zustand nach der Dämmung.
Lüftung
Nach der Sanierung ist das Haus dicht. Ohne Lüftungskonzept wandert die Feuchte an die kälteste Stelle. Das planen wir mit.
Die richtige Reihenfolge
- 01Energieberater einbindenBei fast allen Förderprogrammen Voraussetzung, und zwar vor der Antragstellung. Er rechnet, was in Ihrem Fall wirkt.
- 02Förderantrag stellenVor der Auftragsvergabe. Möglich ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
- 03Hülle sanierenDämmung, Fenster, Türen. Erst wenn die Hülle steht, ist die Heizlast bekannt.
- 04Technik anpassenHeizung auslegen, hydraulischer Abgleich, Heizflächen anpassen, Lüftung umsetzen.
- 05Nachweise und AbnahmeBestätigung nach Durchführung durch den Energieberater, Abnahme mit Protokoll, Unterlagen für die Förderstelle.
Förderung: die eine Regel, die keine Ausnahme kennt
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt sein. Wird zuerst der Bauvertrag unterschrieben, entfällt die Förderung vollständig, unabhängig davon, wie förderfähig die Maßnahme technisch wäre. Das ist der teuerste Formfehler in diesem Bereich und der einzige, der sich nicht heilen lässt.
Wenn Sie den Handwerkertermin nicht verlieren wollen, ist ein Bauvertrag mit aufschiebender Bedingung der übliche Weg. Er wird erst mit der Förderzusage wirksam und sollte mit dem Energieberater abgestimmt sein.
Zu konkreten Fördersätzen machen wir bewusst keine festen Angaben. Die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern sich mehrmals im Jahr und gelten in der Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Welche Sätze für Ihr Vorhaben gelten, klärt der Energieberater, und darauf sollten Sie sich verlassen und nicht auf eine Zahl von einer Handwerkerseite.
Häufige Fragen
Womit fange ich am besten an?
In den meisten Berliner Bestandsbauten mit der obersten Geschossdecke. Der Aufwand ist gering, die Wirkung sofort spürbar. Danach kommen Fenster und Außenwand, zuletzt die Technik.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Vor der Auftragsvergabe, also bevor Sie den Bauvertrag unterschreiben. Diese Regel kennt keine Ausnahme. Wer zuerst beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.
Brauche ich wirklich einen Energieberater?
Bei nahezu allen Programmen ja, und meistens schon vor der Antragstellung. Unabhängig davon ist er die Person, die ausrechnet, welche Maßnahme in Ihrem Haus wirklich etwas bringt.
Muss nach der Dämmung gelüftet werden?
Ja. Nach der Sanierung ist das Gebäude deutlich dichter als vorher. Ohne Lüftungskonzept schlägt sich die Feuchte an der kältesten Stelle nieder. Das planen wir deshalb von Anfang an mit.

