Trinkwasserhygiene bedeutet, dass das Wasser in der Hausinstallation dieselbe Qualität behält, mit der es ankommt. Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind nach der Trinkwasserverordnung zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen verpflichtet, bei gewerblicher Vermietung alle drei Jahre und bei öffentlicher Tätigkeit jährlich. Die häufigsten Ursachen für Befunde sind zu niedrige Warmwassertemperaturen, zu warmes Kaltwasser und selten genutzte Entnahmestellen. Wir prüfen die Anlage, veranlassen die Probenahme über eine zugelassene Untersuchungsstelle und beheben die technischen Ursachen.
Trinkwasser ist das einzige Lebensmittel, das durch die eigene Hausinstallation zum Verbraucher fließt. Alles, was zwischen Hausanschluss und Hahn passiert, liegt in der Verantwortung des Betreibers, und das ist bei vermieteten Objekten der Eigentümer und nicht der Mieter.
Die meisten Beanstandungen haben keine exotische Ursache. Es sind Warmwasserspeicher, die zu kühl gefahren werden, um Energie zu sparen. Es sind Kaltwasserleitungen, die im gleichen Schacht neben ungedämmten Heizungsleitungen liegen. Und es sind Gästebäder, Waschküchen und leerstehende Wohnungen, in denen wochenlang niemand Wasser zapft.
Wir sehen uns die Anlage deshalb als Ganzes an: Temperaturen an Speicher und Zirkulation, Dämmung im Schacht, Totstrecken, Sicherungseinrichtungen. Die Laboruntersuchung selbst führt eine dafür zugelassene Untersuchungsstelle durch, die auch die Probenahme übernimmt. Wir bereiten die Anlage vor, benennen die Probenahmestellen und beheben, was der Befund zeigt.
Was zur Trinkwasserhygiene gehört
Legionellenprüfung nach TrinkwV
Feststellung, ob eine Großanlage vorliegt, Festlegung und Einrichtung der Probenahmestellen, Beauftragung der zugelassenen Untersuchungsstelle, Auswertung des Befunds mit Ihnen.
Gefährdungsanalyse begleiten
Wird der technische Maßnahmenwert überschritten, ist eine Ortsbesichtigung mit Gefährdungsanalyse fällig. Wir liefern die technischen Grundlagen dazu und setzen die abgeleiteten Maßnahmen um.
Hygienespülungen
Spülplan für selten genutzte Entnahmestellen, bei Leerstand und nach längeren Stillständen. Auf Wunsch mit automatischen Spülarmaturen, die den bestimmungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
Temperaturen und Dämmung
Einstellung von Speicher und Zirkulation, Nachdämmung von Kaltwasserleitungen im Schacht, Trennung von warm und kalt. Der wirksamste Hebel gegen Legionellen ist die Temperatur.
Enthärtungsanlagen
Auswahl, Einbau und Wartung von Enthärtungsanlagen einschließlich Salznachfüllung und Hygienespülung des Geräts. Berliner Trinkwasser liegt fast überall im Härtebereich hart.
Sicherungseinrichtungen nach DIN EN 1717
Rückflussverhinderer, Systemtrenner und freie Ausläufe passend zur Flüssigkeitskategorie, dazu die vorgeschriebene wiederkehrende Prüfung.
Rückbau von Totstrecken
Stillgelegte Leitungen, die noch am Netz hängen, werden bis zur durchströmten Leitung zurückgebaut. Sie sind die stillsten und zugleich häufigsten Keimherde einer Installation.
Ablauf einer Prüfung
- 01Bestandsaufnahme der AnlageSpeichergröße, Rohrinhalt, Zirkulation, Nutzungssituation. Daraus ergibt sich, ob eine Untersuchungspflicht besteht und in welchem Intervall.
- 02Probenahmestellen einrichtenGeeignete Entnahmestellen am Speicher, in der Zirkulation und an den entferntesten Strängen. Fehlende Stellen werden vorher nachgerüstet.
- 03Probenahme und LaborDie Probenahme erfolgt durch die zugelassene Untersuchungsstelle. Sie meldet Überschreitungen des technischen Maßnahmenwerts an das Gesundheitsamt.
- 04Befund auswertenWir gehen den Befund mit Ihnen durch und ordnen ein, ob es sich um ein systemisches Problem oder um einzelne Stränge handelt.
- 05Ursachen behebenTemperaturen anpassen, dämmen, Totstrecken zurückbauen, Spülplan einrichten. Bei Bedarf thermische oder chemische Desinfektion, danach Nachbeprobung.
Temperatur, Stagnation und die drei Zahlen, auf die es ankommt
Legionellen vermehren sich in lauwarmem Wasser. Deshalb sind es drei Temperaturen, die eine Anlage sicher machen: Am Austritt des Trinkwassererwärmers sollen mindestens 60 Grad anliegen, im Rücklauf der Zirkulation mindestens 55 Grad, und das Kaltwasser soll überall unter 25 Grad bleiben. Wer den Speicher aus Sparsamkeit auf 45 Grad herunterregelt, spart wenig und schafft genau die Bedingungen, die man vermeiden will.
Der zweite Faktor ist Stagnation. Wasser, das steht, verliert seine Desinfektionsreserve und nimmt die Temperatur der Umgebung an. Als bestimmungsgemäßer Betrieb gilt deshalb, dass an jeder Entnahmestelle spätestens alle drei Tage Wasser gezapft wird. In Wohnungen mit Leerstand, in Ferienwohnungen und in selten benutzten Gästebädern lässt sich das nur mit einem Spülplan oder mit automatischen Spülarmaturen sicherstellen.
Der dritte Punkt ist der Schutz des Netzes vor Rückfluss. Nach DIN EN 1717 wird jede Entnahmestelle einer Flüssigkeitskategorie zugeordnet, und daraus ergibt sich die nötige Sicherungseinrichtung. Ein Gartenanschluss, ein Heizungsbefüllhahn und eine Waschanlage brauchen unterschiedliche Absicherungen, und ein einfacher Rückflussverhinderer reicht dafür nicht überall aus. Solche Einrichtungen sind außerdem wiederkehrend zu prüfen, was in der Praxis regelmäßig vergessen wird.
Häufige Fragen
Wer muss auf Legionellen untersuchen lassen?
Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird. Das trifft auf nahezu jedes vermietete Mehrfamilienhaus zu. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht erfasst.
In welchem Abstand muss geprüft werden?
Bei gewerblicher Tätigkeit, also etwa bei Vermietung, alle drei Jahre. Bei öffentlicher Tätigkeit jährlich. Nach einem auffälligen Befund und nach Sanierungsmaßnahmen kommen zusätzliche Nachuntersuchungen hinzu.
Was ist eine Großanlage?
Vereinfacht: ein Trinkwassererwärmer mit mehr als vierhundert Litern Speichervolumen oder mehr als drei Litern Rohrinhalt zwischen Erwärmer und der entferntesten Entnahmestelle. Die Zirkulationsleitung zählt dabei nicht mit. Ob Ihre Anlage darunterfällt, stellen wir bei der Bestandsaufnahme fest.
Was passiert bei einem positiven Befund?
Die Untersuchungsstelle meldet die Überschreitung dem Gesundheitsamt. Fällig sind dann eine Ortsbesichtigung mit Gefährdungsanalyse und die Behebung der Ursachen. Je nach Höhe des Werts kommen Nutzungseinschränkungen wie ein Duschverbot dazu, bis die Nachbeprobung unauffällig ist.
Brauche ich in Berlin eine Enthärtungsanlage?
Nötig ist sie nicht, sinnvoll oft. Berliner Trinkwasser ist überwiegend hart, was sich an Armaturen, Duschköpfen und vor allem im Trinkwassererwärmer zeigt. Eine Enthärtung reduziert den Kalkeintrag, ist aber selbst wartungspflichtig und gehört deshalb in den Wartungsplan.


