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A&A Craft Bauunternehmen

Sanitär und Heizung

Wärmepumpe und regenerative Energien in Berlin

Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen, Solarthermie und Hybridsysteme. Wir prüfen vorher, ob das Gebäude die niedrigen Systemtemperaturen hergibt.

  • Prüfung der Vorlauftemperatur vor dem Angebot
  • Schallschutz und Aufstellort geklärt
  • Fördermittel vor der Beauftragung

Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebungsluft oder dem Erdreich Wärme und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Wirtschaftlich arbeitet sie nur bei niedriger Vorlauftemperatur, weshalb vor jedem Angebot geprüft wird, ob die vorhandenen Heizflächen ausreichen oder vergrößert werden müssen. In Berliner Bestandsgebäuden entscheiden außerdem Aufstellort und Schallschutz darüber, was genehmigungsfrei möglich ist. Für Förderungen gilt in allen Programmen dieselbe harte Regel: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Die Frage ist selten, ob eine Wärmepumpe technisch funktioniert. Sie funktioniert auch im Altbau. Die Frage ist, bei welcher Vorlauftemperatur sie das tut, denn davon hängt ab, wie viel Strom sie dafür braucht. Jedes Grad weniger Vorlauf verbessert die Arbeitszahl spürbar.

Deshalb steht am Anfang keine Geräteempfehlung, sondern eine Rechnung: Heizlast des Gebäudes, vorhandene Heizflächen, erreichbare Systemtemperatur. Kommt dabei heraus, dass die Anlage im kalten Januar nur mit hoher Vorlauftemperatur trägt, sagen wir das und zeigen die Alternativen, statt ein Gerät zu verkaufen, das nachher mit dem Heizstab läuft.

In Berlin kommt der Aufstellort dazu. Innenhöfe, enge Seitenstreifen und kurze Abstände zum Nachbarfenster sind die Regel und nicht die Ausnahme. Ein Außengerät, das nachts in einem Wohngebiet die Immissionsrichtwerte reißt, ist ein Problem, das sich nachträglich nur mit Aufwand entschärfen lässt.

Was wir im Bereich regenerative Wärme ausführen

  • Luft-Wasser-Wärmepumpen

    Auslegung, Aufstellung als Außen-, Innen- oder Splitgerät, hydraulische Einbindung, Pufferspeicher und Regelung. Aufstellort und Schallsituation werden vor dem Angebot geprüft.

  • Sole-Wasser-Wärmepumpen

    Erdgekoppelte Anlagen mit Sonden oder Flächenkollektor, einschließlich Abstimmung mit dem Bohrunternehmen. Erdwärmesonden sind wasserrechtlich anzeigepflichtig, das gehört vor die Planung.

  • Solarthermie

    Kollektoren für Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung, Speicherauslegung, Absicherung gegen Stagnation im Sommer. Sinnvoll vor allem dort, wo der Warmwasserbedarf gleichmäßig anfällt.

  • Hybridsysteme

    Kombination aus Wärmepumpe und vorhandenem Gas- oder Ölkessel, wobei die Wärmepumpe den Grundbedarf deckt und der Kessel nur die kältesten Tage abfängt. Ein sinnvoller Weg, wenn die Hülle noch nicht saniert ist.

  • Heizflächen anpassen

    Vergrößerung der Heizkörper oder Ergänzung durch Flächenheizung, damit die Anlage mit niedriger Vorlauftemperatur auskommt. Ohne diesen Schritt bleibt jede Wärmepumpe im Bestand ein Kompromiss.

  • Fördermittelberatung

    Wir benennen die zutreffenden Programme und die nötigen Nachweise und stimmen ab, wann welcher Schritt zu erfolgen hat. Der Antrag gehört immer vor die Auftragsvergabe.

Von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme

  1. 01Prüfung der EignungHeizlast, vorhandene Heizflächen und erreichbare Vorlauftemperatur werden gerechnet. Ergebnis ist eine belastbare Aussage, ob und mit welchem Vorlauf die Anlage trägt.
  2. 02Aufstellort und SchallWir prüfen Abstände zur Nachbarbebauung, Aufstellfläche, Luftführung und Kondensatableitung und ordnen die zu erwartende Schallsituation ein.
  3. 03Förderung klärenProgramme, Nachweise und Reihenfolge festlegen. Erst wenn der Antragsweg klar ist, wird beauftragt, notfalls über einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
  4. 04Montage und EinbindungAufstellung, hydraulische Einbindung mit Speicher, Elektroanschluss in Abstimmung mit dem Elektriker, Anmeldung beim Netzbetreiber.
  5. 05Inbetriebnahme und EinregulierungHeizkurve einstellen, hydraulischen Abgleich durchführen, Betriebswerte dokumentieren.
  6. 06Nachschau im ersten WinterNach der ersten kalten Periode sehen wir uns die Betriebsdaten an und regeln nach. Erst dann läuft eine Wärmepumpe wirklich auf ihrem Punkt.

Wovon die Kosten einer Wärmepumpe abhängen

Was eine Wärmepumpe kostet, entscheidet sich am Gebäude und nicht am Gerät allein. Ein belastbares Angebot erhalten Sie erst nach dem Ortstermin, schriftlich und nach Positionen aufgeschlüsselt. Grundlage sind die Eignungsprüfung und die Klärung des Aufstellorts.

  • Heizlast und Gebäudezustand

    Die Heizlast bestimmt die Gerätegröße. Gedämmte Hülle, getauschte Fenster und ein saniertes Dach verringern die nötige Leistung.

  • Vorhandene Heizflächen und Vorlauftemperatur

    Reichen die vorhandenen Heizkörper für eine niedrige Vorlauftemperatur, entfällt ein großer Posten. Sonst kommen größere Heizkörper oder eine Flächenheizung hinzu.

  • Wärmequelle Luft oder Sole

    Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe braucht ein Außengerät oder eine Luftführung. Eine Sole-Wasser-Anlage braucht Erdwärmesonden mit Bohrung oder einen Flächenkollektor, dazu die wasserrechtliche Anzeige.

  • Aufstellort und Schallschutz

    Abstände zum Nachbarfenster, Aufstellfläche, Fundament, Kondensatableitung und gegebenenfalls Maßnahmen, damit die Immissionsrichtwerte in der Nacht eingehalten werden.

  • Warmwasserbereitung

    Ob ein vorhandener Speicher weiter genutzt werden kann, ein neuer Speicher nötig ist oder das Warmwasser getrennt bereitet wird.

  • Elektroanschluss und Zählerplatz

    Anschlussleistung, Zustand des Zählerschranks und Anmeldung beim Netzbetreiber. Diese Arbeiten stimmen wir mit dem Elektriker ab.

Förderung für die Wärmepumpe: KfW-Heizungsförderung

Für den Einbau einer Wärmepumpe in ein Wohngebäude ist die Heizungsförderung der KfW für Privatpersonen (Programm 458) maßgeblich. Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung und, für selbstnutzende Eigentümer, aus Boni zusammen, die zusammen auf einen Höchstsatz begrenzt sind.

Grundförderung30 %Förderfähige neue Heizung im Wohngebäude, Antrag durch eine Privatperson.
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre alt ist. Sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028.
Einkommensbonus40 %, 30 % oder 10 %Nur für selbstnutzende Eigentümer, nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Mit mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind liegen die Grenzen jeweils 10.000 € höher, also bei 40.000 €, 50.000 € und 60.000 €.
Höchstsatz70 % oder 80 %Grundsätzlich höchstens 70 % der förderfähigen Kosten. 80 % nur bei einem Einkommen bis 30.000 €, mit Kind bis 40.000 €.
Förderfähige KostenHöchstbeträge je Wohneinheit28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € ab der siebten. Der Betrag für die erste Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 jeweils zum 01.02. und 01.08. um 750 €.
Beispiel Einfamilienhausbis 19.600 € oder 22.400 €Derzeit höchstens 19.600 € Zuschuss bei 70 % und 22.400 € bei 80 % der förderfähigen Kosten von 28.000 €.

Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus erhalten nur Eigentümer, die das Gebäude selbst bewohnen. Für vermietete Einheiten kommen diese Boni nicht in Betracht.

Erst der Antrag, dann der Auftrag: Vor dem Antrag braucht es eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt, und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Der Antrag wird vor Vorhabenbeginn im Kundenportal „Meine KfW“ gestellt.

Die Konditionen ändern sich, zum Teil bereits zu festgelegten Terminen. Maßgeblich ist die Fassung am Tag der Antragstellung. Die Angaben hier gelten für Konditionen, die seit dem 21.07.2026 in Kraft sind, und ersetzen nicht den Blick in die Programmbedingungen.

Stand: Oktober 2026. Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458). Förderbedingungen ändern sich regelmäßig. Maßgeblich ist allein der Stand bei Antragstellung.

Heizsysteme im Vergleich

Die Wärmepumpe ist nicht in jedem Gebäude die beste Wahl. Die Übersicht zeigt, wofür sich die gängigen Systeme eignen und woran die Entscheidung im Einzelfall hängt.

Luft-Wasser-WärmepumpeEin- und Zweifamilienhäuser, im Bestand bei ausreichend großen HeizflächenAufstellfläche für das Außengerät, niedrige Vorlauftemperatur, ausreichender ElektroanschlussSchall am Nachbarfenster nach TA Lärm, sinkende Effizienz bei hoher Vorlauftemperatur
Sole-Wasser-WärmepumpeNeubau und gedämmter Bestand mit Platz auf dem GrundstückErdwärmesonden mit Bohrung oder Flächenkollektor, wasserrechtliche Anzeige, Zufahrt für das BohrgerätHöherer Erschließungsaufwand, Einschränkungen in Wasserschutzgebieten, kein Außengerät
FernwärmeGebäude an einem vorhandenen oder geplanten Wärmenetz, häufig MehrfamilienhäuserNetz in der Straße, Anschlusszusage des Netzbetreibers, Platz für die ÜbergabestationBindung an den Versorger, wenig eigene Technik im Haus, Hinweise zum Netzausbau gibt die kommunale Wärmeplanung
Gas-BrennwertBestand mit vorhandenem GasanschlussGasanschluss, geeignete Abgasführung, niedrige Rücklauftemperatur, damit das Gerät kondensiertBeim Neueinbau verlangt das Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich einen Anteil erneuerbarer Energien von 65 % (65-%-Regel), für bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. Die Rechtslage klären wir vor der Entscheidung.
PelletheizungGebäude mit hohem Wärmebedarf oder hohen VorlauftemperaturenLagerraum für die Pellets, Zufahrt für die Anlieferung, SchornsteinRegelmäßige Ascheentleerung und Wartung, Anforderungen an Emissionen, im dicht bebauten Bestand oft fehlende Lagerfläche

Die Tabelle ersetzt keine Planung. Welches System passt, ergibt sich aus Heizlast, erreichbarer Vorlauftemperatur und den Gegebenheiten am Gebäude.

Was über die Wirtschaftlichkeit entscheidet

Die Kennzahl, an der sich alles bemisst, ist die Jahresarbeitszahl: das Verhältnis von abgegebener Wärme zu eingesetztem Strom über ein ganzes Jahr. Sie hängt in erster Linie an der Temperaturdifferenz zwischen Wärmequelle und Vorlauf. Deshalb bringt jede Maßnahme, die den Vorlauf senkt, mehr als jede Gerätewahl: größere Heizkörper, eine Flächenheizung, gedämmte Verteilleitungen, ein sauberer hydraulischer Abgleich.

Der zweite Punkt ist Schall. Für die Beurteilung von Außengeräten gelten die Immissionsrichtwerte der TA Lärm, und maßgeblich ist der Nachtwert am Fenster des nächstgelegenen schutzbedürftigen Raums, nicht der Wert direkt am Gerät. In dicht bebauten Berliner Quartieren ist das der Punkt, an dem Planungen kippen. Aufstellort, Ausrichtung der Ausblasöffnung, Abstand zu reflektierenden Wänden und die Betriebsweise in der Nacht lassen sich beeinflussen, wenn man vorher darüber spricht.

Zum Dritten die Förderung. Die aktuellen Fördersätze der KfW-Heizungsförderung stehen weiter unten mit Quelle und Stand. Sie ändern sich, teils zu bereits festgelegten Terminen, und es gilt immer die Fassung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Unverändert ist dagegen die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Wer vorher ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung unterschreibt, verliert den Anspruch, unabhängig davon, wie förderfähig die Anlage technisch wäre.

Häufige Fragen

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im unsanierten Altbau?

Technisch ja, wirtschaftlich hängt es an der nötigen Vorlauftemperatur. Wenn die vorhandenen Heizkörper im Auslegungsfall hohe Temperaturen brauchen, sinkt die Arbeitszahl deutlich. Häufig genügt es, einzelne Heizflächen zu vergrößern, statt die ganze Hülle zu sanieren. Das rechnen wir vorher durch.

Brauche ich für die Wärmepumpe eine Genehmigung?

Für ein Außengerät ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig, die nachbarschützenden Anforderungen an den Schallschutz gelten aber unabhängig davon. Erdwärmesonden sind wasserrechtlich anzeigepflichtig und in Wasserschutzgebieten eingeschränkt. Das klären wir vor der Planung.

Wie laut ist ein Außengerät?

Die Herstellerangaben beziehen sich auf den Schallleistungspegel, entscheidend ist aber der Pegel am Nachbarfenster. Der hängt von Abstand, Aufstellung und Umgebung ab. Deshalb ordnen wir die Situation vor Ort ein und wählen den Aufstellort danach aus, nicht nach dem freien Platz.

Lohnt sich Solarthermie neben einer Wärmepumpe?

Für die reine Warmwasserbereitung kann sie sinnvoll sein, vor allem bei gleichmäßigem Bedarf. In vielen Fällen ist Photovoltaik in Verbindung mit der Wärmepumpe aber die einfachere Lösung, weil sie sich flexibler nutzen lässt. Wir vergleichen beides anhand Ihres Bedarfs.

Kann ich meinen alten Kessel behalten?

Als Hybridlösung ja. Die Wärmepumpe deckt dann den größten Teil des Jahres ab, der Kessel springt nur an den kältesten Tagen ein. Das ist häufig der pragmatische Weg, wenn die Gebäudehülle erst später an der Reihe ist.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Das hängt an Heizlast und Gebäudezustand, an den vorhandenen Heizflächen, an der Wärmequelle, am Aufstellort mit Schallschutz, an der Warmwasserbereitung und am Elektroanschluss. Eine Pauschale wäre deshalb nicht belastbar. Nach Eignungsprüfung und Ortstermin erhalten Sie ein schriftliches Angebot nach Positionen.

Wie lange dauert es von der Prüfung bis zur Inbetriebnahme?

Das hängt weniger an der Montage als an den Schritten davor: Eignungsprüfung, Klärung des Aufstellorts, Förderantrag und bei Sole-Wasser-Anlagen die wasserrechtliche Anzeige und die Bohrung. Dazu kommen die Lieferzeiten der Geräte. Nach dem ersten kalten Abschnitt sehen wir uns die Betriebsdaten noch einmal an und regeln nach.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn über das Kundenportal „Meine KfW“. Vorher brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder von einem Energieeffizienz-Experten und einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Wer ohne eine solche Bedingung unterschreibt oder mit den Arbeiten beginnt, riskiert den Zuschuss.

Das passt dazu

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