Arbeiten an Gasleitungen dürfen ausschließlich Fachbetriebe ausführen, die im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen sind. Der Hausanschluss selbst wird vom Netzbetreiber hergestellt, alles hinter der Hauptabsperreinrichtung ist Sache des Installationsunternehmens. Neue Leitungen werden nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen geprüft, bevor sie in Betrieb gehen, bestehende Anlagen über eine Leckmengenmessung auf ihre Gebrauchsfähigkeit. Für Bestandsanlagen empfehlen die Regeln eine wiederkehrende Prüfung alle zwölf Jahre, verantwortlich dafür ist der Betreiber.
Gas ist der Bereich, in dem am wenigsten Spielraum für Improvisation besteht. Es gibt kein Nachjustieren nach Gefühl und keine Zwischenlösung bis zum nächsten Termin. Eine Leitung ist dicht oder sie ist es nicht, und das wird gemessen und dokumentiert.
Deshalb ist der Zugang zu diesen Arbeiten geregelt. Nur Unternehmen, die im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers geführt werden, dürfen an der Gasinstallation arbeiten. In Berlin und Brandenburg führt dieses Verzeichnis der örtliche Gasnetzbetreiber, und ohne Eintragung setzt niemand einen Zähler oder gibt eine Anlage frei.
In der Praxis geht es bei uns meistens um drei Anlässe: eine neue oder verlegte Gasleitung im Zuge einer Sanierung, den Anschluss oder Austausch eines Gerätes, und die Prüfung einer alten Anlage, deren Zustand niemand kennt. Die Reihenfolge ist in allen drei Fällen dieselbe: erst prüfen, dann arbeiten, dann wieder prüfen.
Was wir an Gasanlagen ausführen
Hausanschluss begleiten
Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Vorbereitung des Hausanschlussraums, Anmeldung der Anlage und Herstellung der Installation hinter der Hauptabsperreinrichtung.
Gasleitungen verlegen und ändern
Neuverlegung, Erweiterung und Rückbau von Leitungen im Gebäude, einschließlich Durchführungen und der erforderlichen Absperrarmaturen.
Geräte anschließen
Anschluss von Thermen, Kesseln und Gasherden mit passender Absicherung, Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger, wo die Abgasführung betroffen ist.
Dichtheitsprüfung neuer Leitungen
Belastungs- und Dichtheitsprüfung mit Luft vor der Inbetriebnahme, mit Protokoll zur Anlage. Erst danach wird Gas aufgegeben.
Gebrauchsfähigkeitsprüfung im Bestand
Leckmengenmessung an der bestehenden Anlage mit Einstufung des Ergebnisses. Eine als nicht gebrauchsfähig eingestufte Anlage wird sofort stillgelegt und instand gesetzt.
Wartung und Instandsetzung
Prüfung von Armaturen und Verschraubungen, Austausch schadhafter Bauteile, Instandsetzung nach Befund. Bei Verwaltungen mit Dokumentation je Einheit.
Ablauf bei Arbeiten an der Gasinstallation
- 01BestandsaufnahmeLeitungsführung, Material, Absperreinrichtungen und angeschlossene Geräte werden aufgenommen. Bei alten Anlagen beginnt die Arbeit mit der Messung, nicht mit dem Werkzeug.
- 02Abstimmung mit Netzbetreiber und SchornsteinfegerAnmeldung der Arbeiten, Klärung von Zähler, Abgasweg und Verbrennungsluftversorgung, bevor etwas montiert wird.
- 03AusführungLeitung verlegen oder ändern, Absperrungen setzen, Geräte anschließen. Offene Leitungsenden werden zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen.
- 04Prüfung und ProtokollBelastungsprüfung und Dichtheitsprüfung, im Bestand die Leckmengenmessung. Das Ergebnis wird protokolliert und der Anlagendokumentation beigefügt.
- 05Inbetriebnahme und EinweisungGasaufgabe, Funktionsprüfung der Geräte, Einweisung in die Absperreinrichtungen und in das Verhalten bei Gasgeruch.
Prüfungen, Fristen und Verantwortung
Bei einer neuen oder geänderten Leitung sind zwei Prüfungen vorgeschrieben, und sie prüfen Unterschiedliches. Die Belastungsprüfung stellt fest, ob die Leitung mechanisch hält, und wird mit Luft bei deutlich höherem Druck als im Betrieb durchgeführt. Die Dichtheitsprüfung stellt fest, ob die fertige Installation einschließlich Armaturen dicht ist. Beide finden statt, bevor die Leitung eingeputzt oder verkleidet wird, und beide werden protokolliert.
Bei bestehenden Anlagen wird die Gebrauchsfähigkeit über eine Leckmengenmessung beurteilt. Das Ergebnis fällt in eine von drei Stufen: unbeschränkt gebrauchsfähig, vermindert gebrauchsfähig und nicht gebrauchsfähig. Vermindert gebrauchsfähig bedeutet, dass die Anlage weiter betrieben werden darf, die Undichtigkeit aber innerhalb einer festgelegten Frist zu beseitigen ist. Nicht gebrauchsfähig bedeutet sofortige Stilllegung, ohne Ermessensspielraum und ohne Rücksicht darauf, ob gerade Heizperiode ist.
Der Punkt, der am häufigsten überrascht: Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlage ist der Betreiber, also der Eigentümer, und nicht der Netzbetreiber und nicht der Mieter. Die Technischen Regeln sehen für Bestandsanlagen eine wiederkehrende Prüfung in einem Abstand von zwölf Jahren vor. In vermieteten Objekten ist das ein Punkt, der bei einem Schaden regelmäßig zur Frage nach der Verkehrssicherungspflicht führt.
Häufige Fragen
Darf jeder Handwerker an einer Gasleitung arbeiten?
Nein. Zulässig sind nur Unternehmen, die im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen sind. Ohne diese Eintragung wird keine Anlage freigegeben und kein Zähler gesetzt. Das gilt auch für scheinbar kleine Arbeiten wie das Versetzen eines Herdanschlusses.
Wie oft muss eine Gasanlage geprüft werden?
Für bestehende Anlagen sehen die Technischen Regeln eine wiederkehrende Prüfung der Gebrauchsfähigkeit in einem Abstand von zwölf Jahren vor. Unabhängig davon ist nach jeder Änderung an der Leitung erneut zu prüfen. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Betreiber der Anlage.
Was ist der Unterschied zwischen Dichtheitsprüfung und Gebrauchsfähigkeitsprüfung?
Die Dichtheitsprüfung wird an neuen oder geänderten Leitungen mit Luft durchgeführt, bevor Gas aufgegeben wird. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung wird an bestehenden, in Betrieb befindlichen Anlagen über eine Leckmengenmessung durchgeführt und ordnet das Ergebnis einer von drei Stufen zu.
Was tun bei Gasgeruch?
Kein Licht und keine elektrischen Schalter betätigen, kein Telefon in der Wohnung benutzen, Fenster öffnen, den Haupthahn schließen, wenn er gefahrlos erreichbar ist, das Gebäude verlassen und von draußen den Entstördienst des Netzbetreibers rufen. Erst danach den Installateur.
Können Sie eine stillgelegte Gasleitung zurückbauen?
Ja. Stillgelegte Leitungen gehören fachgerecht getrennt und dauerhaft verschlossen, nicht nur abgesperrt. Nach dem Rückbau wird die verbleibende Anlage erneut geprüft und das Ergebnis dokumentiert.


